Allgemeine Verkaufsbedingungen
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir auf dieser Grundlage nicht.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der
LatinFlor GmbH Heidestraße 40 52146 Würselen eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28770
nachfolgend „LatinFlor“ genannt.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
LatinFlor schließt auf Grundlage dieser AGB keine Verträge mit Verbrauchern. Der Kunde bestätigt mit seiner Anfrage oder Bestellung, dass er die Waren ausschließlich für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit bezieht.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen LatinFlor und dem Kunden, sofern es sich um gleichartige Rechtsgeschäfte handelt und keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn LatinFlor ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn LatinFlor in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden eine Lieferung vorbehaltlos ausführt.
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist eine schriftliche Vereinbarung oder die Bestätigung in Textform maßgeblich.
2. Produktdarstellungen und Angebote
Produktdarstellungen auf der Website, in Katalogen, Preislisten, Broschüren, sozialen Medien oder sonstigen Verkaufsunterlagen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Sie dienen der Präsentation des Sortiments und der Aufforderung an den Kunden, eine Anfrage zu stellen.
Angebote von LatinFlor sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein verbindliches Angebot von LatinFlor ist innerhalb der darin angegebenen Annahmefrist gültig. Ist keine Annahmefrist angegeben, kann das Angebot innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang angenommen werden.
Angaben zu Maßen, Farben, Formen, Sorten, Verpackungen, Haltbarkeit, Stiellängen, Blütengrößen, Stückzahlen und Abbildungen sind nur verbindlich, wenn LatinFlor sie ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit bestätigt hat.
Bei Blumen, Pflanzen und anderen Naturprodukten sind natur-, saison- und wachstumsbedingte Abweichungen insbesondere hinsichtlich Farbe, Farbintensität, Form, Blütengröße, Stiellänge, Öffnungsgrad, Struktur und Erscheinungsbild möglich. Handelsübliche und für den Kunden zumutbare Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar.
Fotografien und Bildschirmdarstellungen können aufgrund von Lichtverhältnissen, Bildbearbeitung und Monitoreinstellungen von der tatsächlichen Farbe der Ware abweichen.
3. Anfrage und Vertragsschluss
Anfragen können insbesondere über das auf der Website bereitgestellte Formular, per E-Mail, telefonisch, über WhatsApp oder über andere von LatinFlor angebotene Kommunikationswege übermittelt werden.
Das Absenden einer als „Bestellanfrage“, „Anfrage“ oder „unverbindliche Bestellanfrage“ bezeichneten Anfrage stellt noch keine rechtsverbindliche Bestellung des Kunden dar.
Nach Eingang der Anfrage prüft LatinFlor insbesondere Warenverfügbarkeit, Preise, Mengen, Liefertermin, Lieferort und Versandkosten. LatinFlor übermittelt dem Kunden anschließend ein individuelles Angebot oder eine entsprechende Auftragsübersicht.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von LatinFlor innerhalb der angegebenen Annahmefrist in Textform annimmt.
Eine automatisch versendete Eingangsbestätigung bestätigt ausschließlich den Eingang einer Anfrage. Sie stellt weder eine Annahme noch einen Vertragsschluss dar.
Erteilt der Kunde eine Bestellung auf Grundlage eines bereits vorliegenden verbindlichen Angebots von LatinFlor, kommt der Vertrag mit Zugang der Bestellung bei LatinFlor zustande, sofern die Bestellung vollständig mit dem Angebot übereinstimmt.
Bei telefonisch oder mündlich getroffenen Vereinbarungen ist die anschließend von LatinFlor in Textform übermittelte Bestätigung für den Vertragsinhalt maßgeblich, sofern der Kunde dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Standing Orders, Rahmenbestellungen und regelmäßig wiederkehrende Lieferungen können durch gesonderte Vereinbarungen geregelt werden. Die jeweilige Sondervereinbarung geht diesen AGB vor.
4. Preise, Umsatzsteuer und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Versand-, Fracht-, Kurier-, Verpackungs-, Zoll-, Einfuhr- und sonstige Nebenkosten sind nicht im Warenpreis enthalten, sofern sie im Angebot nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen werden.
Die konkreten Versandkosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss im individuellen Angebot oder in der Auftragsübersicht mitgeteilt.
Die Versandkosten richten sich insbesondere nach Lieferumfang, Gewicht, Volumen, Lieferort, gewünschtem Lieferzeitpunkt, Versandart und den Konditionen des beauftragten Transportdienstleisters.
Bei Lieferungen in das Ausland trägt der Kunde die am Bestimmungsort anfallenden Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Wurde eine bestimmte Lieferbedingung, insbesondere eine Incoterms-Klausel, ausdrücklich vereinbart, hat diese Vereinbarung hinsichtlich Kosten- und Gefahrtragung Vorrang vor diesen AGB.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.
Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder über eine ausdrücklich vereinbarte Form der Zentralregulierung.
Soweit eine Abrechnung oder Zentralregulierung über die DZB BANK oder einen anderen Abrechnungsdienstleister vereinbart wurde, gelten ergänzend die hierfür vereinbarten Zahlungs- und Abrechnungsbedingungen.
LatinFlor kann insbesondere bei Neukunden, Auslandslieferungen, individuell angefertigten Produkten, Sonderbeschaffungen oder begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko die Annahme einer Bestellung von vollständiger oder teilweiser Vorkasse abhängig machen.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrags auf dem von LatinFlor angegebenen Konto.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist LatinFlor berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
LatinFlor ist bei Zahlungsverzug außerdem berechtigt, die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € sowie einen darüber hinausgehenden nachgewiesenen Verzugsschaden geltend zu machen.
Bei offenen, fälligen Forderungen kann LatinFlor weitere Lieferungen nach vorheriger Ankündigung bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Unsicherheitseinreden bleiben unberührt.
Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von LatinFlor anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
6. Lieferung und Lieferzeit
Liefertermine und Lieferfristen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Sofern keine abweichende Lieferfrist vereinbart wurde, beträgt die voraussichtliche Lieferzeit etwa drei Wochen ab Vertragsschluss beziehungsweise bei vereinbarter Vorkasse ab vollständigem Zahlungseingang.
Lieferfristen sind nur dann verbindliche Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als „verbindlich“, „Fixtermin“ oder mit einer vergleichbaren eindeutigen Bezeichnung bestätigt wurden.
Die Einhaltung einer Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Informationen, Freigaben, Lieferdaten, Genehmigungen und gegebenenfalls vereinbarte Vorauszahlungen rechtzeitig bereitstellt.
LatinFlor ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt, wenn
die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt bleibt und
dem Kunden hierdurch keine erheblichen zusätzlichen Aufwendungen entstehen.
Erfolgt eine Teillieferung auf Wunsch des Kunden, können für jede Teillieferung gesonderte Versandkosten berechnet werden.
Ist ein bestelltes Produkt nicht verfügbar, wird LatinFlor den Kunden unverzüglich informieren. Bereits geleistete Zahlungen für nicht lieferbare Waren werden unverzüglich zurückerstattet.
LatinFlor ist nicht verpflichtet, nicht verfügbare Waren bei anderen Lieferanten zu wirtschaftlich unzumutbaren Konditionen zu beschaffen.
7. Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Lieferhindernisse
Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von LatinFlor nicht zu vertretende Umstände, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Hierzu können insbesondere gehören:
Naturkatastrophen und extreme Wetterereignisse,
Ernteausfälle, Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall,
behördliche Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen,
fehlende phytosanitäre Freigaben,
Epidemien und Pandemien,
Krieg, Unruhen, Terroranschläge und Embargos,
Streiks und rechtmäßige Aussperrungen,
Ausfälle oder erhebliche Verspätungen im Flug-, Fracht- oder Straßenverkehr,
Flughafenschließungen,
Zollverzögerungen,
Energie- oder Betriebsausfälle sowie
nicht von LatinFlor zu vertretende Lieferausfälle von Farmen oder Vorlieferanten.
LatinFlor informiert den Kunden unverzüglich über ein erkennbares Lieferhindernis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.
Dauert das Lieferhindernis länger als vier Wochen oder ist dem Kunden aufgrund des vereinbarten Verwendungszwecks ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar, können beide Parteien hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurücktreten.
Bereits erbrachte Gegenleistungen für den nicht erfüllten Vertragsteil werden unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, wenn LatinFlor das Lieferhindernis zu vertreten hat.
8. Versand, Gefahrübergang und Annahme
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Lieferung ab dem Geschäftssitz oder dem jeweils von LatinFlor mitgeteilten Versandort.
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer, Kurierdienst oder sonstigen Transportdienstleister auf den Kunden über.
Dies gilt auch, wenn LatinFlor den Transportdienstleister auswählt oder die Versandkosten zunächst verauslagt beziehungsweise gesondert in Rechnung stellt.
Bei Abholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person über.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit Eintritt des Annahmeverzugs auf ihn über. LatinFlor kann dem Kunden hierdurch entstehende angemessene Lager-, Kühl-, Transport- und sonstige Mehrkosten berechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Ware am vereinbarten Lieferort und Liefertermin angenommen werden kann.
Kann eine Lieferung wegen unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Kunden nicht zugestellt werden, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten, sofern er die fehlerhaften Angaben zu vertreten hat.
9. Besondere Eigenschaften von Blumen und Naturprodukten
Dem Kunden ist bekannt, dass frische Schnittblumen und andere pflanzliche Erzeugnisse Naturprodukte und verderbliche Waren sind.
Die Haltbarkeit frischer Schnittblumen hängt unter anderem von Sorte, Reifegrad, Transportdauer, Temperatur, Wasserqualität, Hygiene, Anschnitt, Nährstoffversorgung, Luftfeuchtigkeit und der weiteren Behandlung durch den Kunden oder dessen Abnehmer ab.
Eine bestimmte Haltbarkeit oder Vasenstandzeit ist nur geschuldet, wenn LatinFlor diese ausdrücklich in Textform als Garantie oder verbindliche Beschaffenheit zugesagt hat.
Der Kunde hat frische Schnittblumen nach Erhalt unverzüglich fachgerecht auszupacken, zu kontrollieren, anzuschneiden, mit geeignetem Wasser zu versorgen und unter sortengerechten Bedingungen zu lagern.
Konservierte Rosen und andere konservierte Pflanzenprodukte dürfen grundsätzlich nicht gegossen oder dauerhaft hoher Luftfeuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung, großer Hitze oder Frost ausgesetzt werden, sofern die jeweiligen Pflegehinweise nichts anderes bestimmen.
Angaben wie „bis zu einem Jahr haltbar“, „ein bis drei Jahre haltbar“ oder vergleichbare Angaben beschreiben eine unter geeigneten Bedingungen mögliche Haltbarkeitsdauer. Sie stellen keine Haltbarkeitsgarantie dar, sofern eine solche nicht ausdrücklich in Textform übernommen wurde.
Schäden, die nach Gefahrübergang aufgrund unsachgemäßer Lagerung, fehlender Wasserversorgung, ungeeigneter Temperatur, hoher Luftfeuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung, mechanischer Beanspruchung oder Nichtbeachtung der Pflegehinweise entstehen, stellen keinen von LatinFlor zu vertretenden Sachmangel dar.
10. Untersuchungs- und Rügepflicht
Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB.
Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang möglich und zumutbar ist.
Aufgrund der Verderblichkeit frischer Schnittblumen hat die Untersuchung unmittelbar nach Erhalt der Lieferung zu erfolgen.
Äußerlich erkennbare Transportschäden, Fehlmengen oder erhebliche Qualitätsabweichungen sollen bereits bei Übergabe auf dem Abliefernachweis des Transportdienstleisters vermerkt werden.
Eine Mängelanzeige soll mindestens folgende Angaben enthalten:
Bestell- oder Rechnungsnummer,
Lieferdatum,
betroffene Sorte und Menge,
konkrete Beschreibung des Mangels und
aussagekräftige Fotos der Ware und Verpackung.
Bei frischen Schnittblumen sollen erkennbare Beanstandungen möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt in Textform angezeigt werden. Die gesetzlichen Rechtsfolgen einer verspäteten Anzeige richten sich bei beiderseitigen Handelsgeschäften nach § 377 HGB.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Der Kunde hat beanstandete Ware bis zur Klärung sachgerecht aufzubewahren und LatinFlor auf Verlangen eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung einzuräumen. Bei verderblicher Ware genügt eine aussagekräftige Foto- und Videodokumentation, wenn eine weitere Aufbewahrung nicht zumutbar ist.
11. Mängelrechte
Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.
Voraussetzung für Mängelansprüche ist insbesondere, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war.
LatinFlor ist innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Art und Umfang der Nacherfüllung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Beschaffenheit der Ware.
Bei leicht verderblicher Ware kann eine Nacherfüllung insbesondere durch eine Ersatzlieferung, Gutschrift oder angemessene Minderung erfolgen, sofern dies im Einzelfall vereinbart wird.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie von LatinFlor berechtigt verweigert oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu.
Mängelansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten ab Ablieferung der Ware.
Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht:
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
bei Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie,
bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
in gesetzlich zwingenden Fällen,
bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen innerhalb einer Lieferkette, soweit eine Abweichung gesetzlich nicht zulässig ist, sowie
für die in § 438 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2 BGB genannten Fälle.
In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Garantien bestehen nur, wenn sie von LatinFlor ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet und in Textform erklärt wurden.
12. Eigentumsvorbehalt
LatinFlor behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware, nachfolgend „Vorbehaltsware“, bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vor.
Gegenüber Kaufleuten behält LatinFlor sich das Eigentum an der Vorbehaltsware darüber hinaus bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde darf die Vorbehaltsware bis auf Widerruf im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind nicht gestattet.
Der Kunde tritt LatinFlor bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in Höhe des jeweiligen Rechnungsendbetrags einschließlich Umsatzsteuer sicherungshalber ab. LatinFlor nimmt die Abtretung an.
Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. LatinFlor darf die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät oder sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für LatinFlor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, LatinFlor nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden, erwirbt LatinFlor Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung.
Der Kunde hat LatinFlor unverzüglich über Pfändungen, Beschlagnahmen, Beschädigungen, Verlust oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen zu informieren.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, wird LatinFlor auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
13. Stornierungen und Rücknahmen
Nach Vertragsschluss besteht kein allgemeines vertragliches Stornierungs- oder Rückgaberecht des Kunden.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
Eine Stornierung kann nur mit Zustimmung von LatinFlor erfolgen. LatinFlor kann die Zustimmung davon abhängig machen, dass der Kunde die bis zum Zeitpunkt der Stornierung nachweislich entstandenen Aufwendungen und nicht mehr vermeidbaren Kosten ersetzt.
Dies gilt insbesondere für:
bereits bei Farmen oder Lieferanten bestellte Ware,
bereits importierte oder für den Versand vorbereitete Ware,
individuell zusammengestellte Sortimente,
kundenspezifisch bedruckte oder angefertigte Produkte,
Sonderfarben und Sonderanfertigungen sowie
leicht verderbliche Waren.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass LatinFlor kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
14. Haftung
LatinFlor haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LatinFlor nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In den Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten von LatinFlor.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie,
bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
LatinFlor haftet nicht für Schäden, die ausschließlich durch unsachgemäße Lagerung, Verarbeitung oder Weiterbehandlung der Ware nach Gefahrübergang verursacht wurden.
Soweit LatinFlor technische Auskünfte, Pflegeempfehlungen oder sonstige Hinweise erteilt, erfolgen diese nach bestem Wissen. Sie entbinden den Kunden nicht von einer eigenen fachgerechten Prüfung der Ware und ihrer Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.
15. Auslands-, Import- und Exportgeschäfte
Bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist der Kunde für die Einhaltung der am Bestimmungsort geltenden gesetzlichen Einfuhr-, Handels-, Kennzeichnungs- und Verwendungsvorschriften verantwortlich, sofern LatinFlor diese Verpflichtung nicht ausdrücklich übernommen hat.
Der Kunde hat LatinFlor rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für Zollabfertigung, Ausfuhr, Einfuhr oder sonstige behördliche Verfahren erforderlich sind.
Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder die Unmöglichkeit einer Lieferung, die auf fehlenden, verspäteten oder fehlerhaften Angaben des Kunden beruhen, gehen zu dessen Lasten, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
LatinFlor ist berechtigt, die Erfüllung eines Vertrags abzulehnen oder auszusetzen, soweit die Lieferung gegen anwendbare Exportkontroll-, Embargo-, Sanktions- oder sonstige zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen würde.
16. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen LatinFlor und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – UN-Kaufrecht beziehungsweise CISG – wird ausgeschlossen.
Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen von LatinFlor sowie für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, Würselen.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Aachen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Der Gerichtsstand Aachen gilt außerdem, soweit gesetzlich zulässig, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
LatinFlor bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
17. Vertragssprache und Schlussbestimmungen
Vertragssprache ist Deutsch.
Werden diese AGB oder andere Vertragsunterlagen in eine andere Sprache übersetzt, dient die Übersetzung ausschließlich der Verständlichkeit. Bei Abweichungen oder Auslegungsunterschieden ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden, insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungsverlangen, sollen in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individueller Vereinbarungen bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.